M K
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Ich möchte hiermit meine tiefe Enttäuschung und Frustration über meinen Besuch in Ihrer Praxis zum Ausdruck bringen. Was als notwendiger medizinischer Termin geplant war, entwickelte sich zu einer extrem unangenehmen und respektlosen Erfahrung, die ich in einer medizinischen Einrichtung nie erwartet hätte.
Schon bei meiner Ankunft wurde ich vom Empfangspersonal unfreundlich behandelt, trotz akuter Schmerzen. Meine Karte war gesperrt, wovon ich natürlich noch nichts wusste, da ich eine neue angefordert hatte und diese noch nicht angekommen war. Nach einem Telefonat mit meiner Krankenkasse habe ich jedoch eine Krankenkassen-Bescheinigung per Mail bekommen, die ich der Praxis weiterleiten wollte. Doch die Situation verschärfte sich weiter: Neben der unfreundlichen Haltung fielen auch diskriminierende und rassistische Bemerkungen, die in keiner Weise akzeptabel sind und mir das Gefühl gaben, nicht als Patientin, sondern als unerwünschte Person behandelt zu werden. Aufgrund meines Aussehens und meiner als migrantisch gelesenen Herkunft oder meines Namens fühlte ich mich in diesem Moment abgewertet und ausgegrenzt.
Ein solcher Umgang mit Patient*innen, die als migrantisch gelesen werden, ist beschämend und absolut inakzeptabel. Gerade in einer medizinischen Einrichtung, in der ein respektvoller Umgang mit allen Menschen selbstverständlich sein sollte, ist solches Verhalten besonders schockierend. Ich habe die Praxis schließlich verlassen, da ich es nicht hinnehmen kann, derart respektlos und rassistisch behandelt zu werden.
Ich möchte zudem auf Folgendes hinweisen: Als gesetzlich Versicherte habe ich in Deutschland grundsätzlich das Recht auf medizinische Versorgung – selbst wenn eine neue Versichertenkarte gerade nicht vorliegt. Es gibt klare Regelungen, die solche Situationen abdecken:
1. Anspruch auf Behandlung: In Notfällen muss die medizinische Versorgung auch ohne Versichertenkarte erfolgen. Als gesetzlich Versicherte*r hätte ich das Recht auf Behandlung, die Praxis könnte die neue Karte später nachfordern.
2. Nachreichen der Karte: Falls die Karte noch unterwegs ist oder die alte Karte gesperrt wurde, bleibt mein Anspruch auf medizinische Versorgung bestehen. Die Praxis kann verlangen, dass ich die neue Karte nachreiche oder eine Bestätigung meiner Versicherung vorlegen
3. Vorübergehende Bescheinigung: Versicherungen wie meine Krankenkasse AOK können kurzfristig eine Mitgliedsbescheinigung oder Versicherungsbestätigung per E-Mail zusenden, die als Nachweis reicht. Diese wurde mir auch zugeschickt.
4. Erstattung von Behandlungskosten: Sollte die Behandlung dennoch verweigert werden und ich gezwungen sein, privat zu zahlen, habe ich das Recht, Rechnungen bei meiner Krankenkasse einzureichen und auf Erstattung zu bestehen.
5. Hinweis auf Versicherungsnachweis (§13 SGB V): Nach §13 SGB V dürfen Ärzt*innen die Behandlung gesetzlich Versicherter nicht verweigern, wenn der Nachweis nachgereicht wird. Eine spätere Vorlage der Karte ist ausreichend, um die Behandlungskosten zu klären.
Obwohl es eigentlich nicht meine Aufgabe ist, hier Vorschläge zu machen, und ich als Betroffene damit unbezahlte Bildungsarbeit leiste, möchte ich Ihnen dringend empfehlen, entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz Ihres Personals zu ergreifen. Workshops und Schulungen zum Thema Diskriminierung und Rassismus könnten helfen, das Bewusstsein für respektvollen und professionellen Umgang mit allen Patient*innen zu stärken und sicherzustellen, dass sich ähnliche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen.